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Bundessozialgericht B 1 KR 27/23 R

Das Aufnahmedatum des in Rede stehenden Falles lag im Jahr 2016. Ein Versicherter nahm seit Februar 2016 mehrmals wöchentlich an einem teilstationären Dialyseprogramm teil; das Krankenhaus rechnete die Dialysen quartalsweise nach DRG L90C ab. Am 17.12.2016 erhielt er vormittags eine…