Bundessozialgericht B 1 KR 10/22 R
Kernpunkte:
Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Entlassung und Wiederaufnahme aus “wirtschaftlichen Gründen” ist seit dem 01.01.2019 überholt. Das “fiktive wirtschaftliche Alternativverhalten” ist nicht mehr zu berücksichtigen.
Eine Wiederaufnahme bei “nicht abgeschlossener Behandlung” ist nicht per se schon ein Grund zur Fallzusammenführung.…