Bundessozialgericht B 1 KR 33/23 R
Kernpunkte
Die stationäre Aufnahme erfolgte im Jahr 2017.
Nach zweimaliger Kraniotomie entstand eine Hypofibrinogenämie, die behandelt wurde durch Substitution mit 3 g Fibrinogen und vier Einheiten Prothrombinkomplex. Strittig war die Kodierung D65.0 Erworbene Afibrinogenämie, weil diese nicht vorgelegen habe. Es…