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Bundessozialgericht B 1 KR 33/23 R

Kernpunkte Die stationäre Aufnahme erfolgte im Jahr 2017. Nach zweimaliger Kraniotomie entstand eine Hypofibrinogenämie, die behandelt wurde durch Substitution mit 3 g Fibrinogen und vier Einheiten Prothrombinkomplex. Strittig war die Kodierung D65.0 Erworbene Afibrinogenämie, weil diese nicht vorgelegen habe. Es…