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Sozialgericht Nürnberg S 7 KR 35/17

Kernpunkte: Im Jahr 2015 galt die Beschränkung für die Kodierung der akuten Niereninsuffizienz (N17.-) auf Fälle mit „adäquatem Flüssigkeitszufuhr“ ausschließlich für die Minderung der Diurese und nicht für den KRea-Anstieg. Im Jahr 2015 durfte ein akutes Nierenversagen Grad 1 auch…