Bundessozialgericht B 1 KR 21/19 R
Kernpunkte:
RdNr 32: Eine „Genehmigungsfiktion“ nach Ablauf der Frist für eine Stellungnahme gem. § 13 Abs. 3a SGB V verpflichtet die Kasse, die Kosten einer selbst beschafften Leistung zu erstatten. Zweck der Regelung ist nicht den Schutz einzelner Versicherten, sondern…