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BSG zu Strafzahlungen nach § 275c SGB V

Seit 2022 streiten sich Kassen und Krankenhäuser über das genaue Einführungsdatum der Strafzahlungen (“Aufschläge” laut § 275c Abs. 3 SGB V) für Rechnungsprüfungen, bei denen der Rechnungsbetrag vom MD gemindert wurde. Diese Strafzahlungen sind laut Gesetz “ab dem Jahr 2022”…

Sozialgericht Berlin-Brandenburg S 28 KR 1213/22 ER

Kernpunkte: Die Gültigkeit der PrüfvV 2022 (Beschluss der Schiedsstelle vom 22.06.2021) betrifft Behandlungsfälle mit Aufnahmedatum ab dem 01.01.2022. Es werden keine Strafzahlungen fällig für MDK-Prüfungen, die zwar im Jahr 2022 abgeschlossen wurden, aber Fälle mit Aufnahme vor dem 01.01.2022 betrafen.…