Bundessozialgericht B 1 KR 37/22 R
Das Aufnahmedatum des in Rede stehenden Falles lag im Jahr 2014.
Die physische und organisatorische Eingliederung einer Versicherten in das spezifische Versorgungssystem des Krankenhauses für eine äußere Wendung bei Beckenendlage begründet eine stationäre Behandlung im Sinne des § 39 Abs…