Bundessozialgericht 1 RK 28/95
Kernpunkte:
Neue Behandlungsmethoden dürfen den Krankenkassen nicht in Rechnung gestellt werden. Das gilt auch, wenn der GBA dazu noch keine Empfehlung abgegeben hat.
Zum Beispiel ist Bioresonanztherapie bei Muskeldystrophie Duchenne nicht gegen die GKV abrechnungsfähig.
Dieses Urteil wurde später vom…