Bayerisches Landessozialgericht L 4 KR 616/19
Kernpunkte
§ 7 Abs. 5 PrüfvV regelt nur, dass verspätete Änderungen der Kodierung in der MD-Prüfung berücksichtigt werden.
Es steht dem Krankenhaus frei, nach Abschluss der Prüfung noch Änderungen im Datensatz vorzunehmen.
Die Beschleunigung des Prüfverfahrens, die von der PrüfvV…