Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht L 5 KR 13/19
Kernpunkte
Krankenhäuser sind nach Abschluss des MDK-Verfahrens nicht von der Änderung der Abrechnung ausgeschlossen.
§ 7 Abs. 5 PrüfvV (Korrekturen an Datensätzen im MDK-Verfahren) begründet keine Ausschlussfrist, weil der Begriff „Ausschlussfrist“ nicht im Text vorkommt.
Wenn die Kasse in ihrer…