Bundessozialgericht B 1 KR 9/18 R
Kernpunkte:
Eine Genehmigungsfiktion (§ 13 Abs 3a SGB V) in Folge eines Fristversäumnisses durch die Krankenkasse, erlaubt es dem Versicherten, die beantragte Leistung selbst zu beschaffen. Das gilt bei einer Dauerbehandlung nur bis zum Zeitpunkt der Leistungsbewertung durch die Kasse.…