Bundessozialgericht B 1 KR 16/19 R
Kernpunkte:
Eine Komplikation wird vorrangig mit einem !Organkode“ aus der ICD verschlüsselt und nicht mit einem „Komplikationskode“ (z. B. T80 ff).
Wenn eine spezifische Kodierung einer Komplikation möglich ist, dann stellt die zusätzliche Kodierung eines T-Kodes zur Bezeichnung als Komplikation…