Alle Beiträge mit den Schlagwort »erforderliche Behandlungsalternative«:

Bundessozialgericht B 1 KR 10/23 R

Kernpunkte Die Aufnahme der Liposuktion als Behandlung für das Lipödem Grad III als Untersuchungs- und Behandlungsmethode, die zulasten der KKn im Rahmen der Krankenhausbehandlung angewandt werden dürfen (Anlage I KHMe-RL), ist laut BSG nichtig (RdNr 26). Zur Begründung gibt das…

Bundessozialgericht B 1 KR 17/17 R

Kernpunkte: Die Vergütungsfähigkeit von NUB ohne Bewertung des GBA als erforderliche Behandlungsalternative (§ 137c SGB V) hängt davon ab, ob eine eindeutige Evidenz des Nutzens der Methode vorliegt. Dieses Urteil war Anlass für eine Gesetzesänderung (Implantateregister-Errichtungsgesetz – EIRD) zum 01.01.20…