Landessozialgericht Baden-Württemberg L 11 KR 236/20
Kernpunkte:
Wenn eine Kasse eine Rechnungsprüfung fristgerecht einleitet, trägt das Krankenhaus die Beweislast für die Richtigkeit seiner Abrechnung. Das wird nicht dadurch geändert, dass die Kasse die Rechnungssumme vollständig überwiesen hat.
Wenn die Kasse die Prüffrist verstreichen ließ und erst…