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BSG: Ohne Wirksamkeitsnachweis kein Preis

Das Bundessozialgericht hat am 21.03.2013 über die Vergütung für Behandlungsmethoden ohne eindeutigen Wirksamkeitsnachweis geurteilt (B 3 KR 2/12 R). Nicht unerwartet war das Ergebnis, wenn auch etwas ernüchternd: Wenn eine Methode nicht „bewiesen“ ist, darf sie die Kasse nicht bezahlen.…