Hessisches Landessozialgericht L 1 KR 275/18
Kernpunkte:
Das Krankenhaus übernahm einen Patienten als Verlegung. Der Aufenthalt im verlegenden Krankenhaus dauerte weniger als 24 Stunden. Es wurde eine „Verlegungsfallpauschale“ abgerechnet, bei der keine Verlegungsabschläge berechnet werde dürfen.
Aufgrund der kurzen Verweildauer verlangte die Kasse die Berechnung…