Sozialgericht Aachen S 13 KR 559/19
Kernpunkte
Dem OPS ist nicht zu entnehmen, dass die Kodierung einer geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung eine jederzeitigen Vertretungsmöglichkeit der ärztlichen Behandlungsleistung und der qualifizierten Pflegefachkraft voraussetzt.
Wenn die ärztliche Behandlungsleitung durch eine Kooperationsvereinbarung mit einer anderen Klinik sichergestellt ist, sind damit…