Bundessozialgericht B 3 KR 40/04 R
Kernpunkte:
Wenn die Kasse keine adäquate ambulante Versorgungsmöglichkeit benennt, bleibt sie für die stationäre Behandlung zahlungspflichtig.
Dieses Urteil war Anlass für den gegenteiligen Beschluss des Großen Senats (GS 1/06)
Bundessozialgericht
Urteil vom 07.07.2005
Sozialgericht Lübeck
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht…