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Bundessozialgericht B 3 KR 40/04 R

Kernpunkte: Wenn die Kasse keine adäquate ambulante Versorgungsmöglichkeit benennt, bleibt sie für die stationäre Behandlung zahlungspflichtig. Dieses Urteil war Anlass für den gegenteiligen Beschluss des Großen Senats (GS 1/06)       Bundessozialgericht Urteil vom 07.07.2005 Sozialgericht Lübeck Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht…