Leckende Inkontinenzwindel sind keine ausreichende Versorgung
Das LSG Berlin-Brandenburg hat ein Urteil gesprochen, das „ausreichend“ in Zusammenhang mit Krankenkassenleistungen definiert.
Die Krankenkasse zwang eine komplett gelähmte Versicherte minderwertige Inkontinenzwindeln zu benutzen, weil diese preisgünstig von einem Vertragspartner geliefert wurden. Diese Windeln leckten, verloren Füllmaterial und lösten…