Alle Beiträge mit den Schlagwort »Intensivmedizinische Komplexbehandlung«:

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 10 KR 538/15

Kernpunkte: Die Verkürzung der Verjährungsfrist ab dem 01.01.2019 gilt nicht für bereits rechtsanhängigen Fälle. Die Abrechnung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (8-980) setzte 2010 und 2011 eine lückenlose ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation voraus. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 10.07.2019 (nicht rechtskräftig) Sozialgericht…

Sozialgericht Nordrhein-Westfalen S 31 KR 853/14

Kernpunkte: Noch im Jahr 2010 wurde für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung 8-980 eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation gefordert. Eine Ausnahme für Reanimationen wurde erstmalig 2018 formuliert. In der „alten“ Fassung des OPS widerspricht die (mögliche) Abwesenheit wegen einer Reanimation…