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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 5 KR 795/18

Kernpunkte: Eine Leistung, die mit Kategorie 1 im AOP-Katalog steht, ist regelhaft ambulant zu erbringen. Ausnahmen von dieser Regel können nur durch besondere Umstände (Vorerkrankungen / Risikofaktoren oder eingetretene Komplikationen der Behandlung begründet werden. Die abstrakte Möglichkeit einer Komplikation (z.…