Bundessozialgericht B 1 KR 3/18 R
Kernpunkte:
Wenn ein Gerichtsgutachter eine andere Kodierung als das Krankenhaus als richtig ansieht, und sich das Krankenhaus dieser Auffassung anschließt, weil die DRG sich dadurch nicht ändert, dann:
Wurde die Krankenhausrechnung erst im Gerichtsverfahren fällig und
trägt das Krankenhaus die…