Bundessozialgericht B 1 KR 25/22 R
Kernpunkte:
“Liegen – ex-post betrachtet – schon bei Aufnahme ins Krankenhaus mehrere Leiden objektiv vor, die stationär behandlungsbedürftig sind, sind diese – vorbehaltlich spezieller Regelungen – immer nach dem Grad ihres Ressourcenverbrauchs zu gewichten. Das gilt unabhängig davon, welche Leiden…