Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 24 KA 25/17
Kernpunkte:
Wenn ein Krankenhaus eine Notfallbehandlung durchführt und der Patient anschließend stationär aufgenommen wird, ist die Notfallbehandlung nicht gesondert abrechenbar.
In der gleichen Situation ist die Notfallbehandlung jedoch abrechenbar, wenn der Patient in ein anderes Krankenhaus aufgenommen wird.
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