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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 10 KR 538/15

Kernpunkte: Die Verkürzung der Verjährungsfrist ab dem 01.01.2019 gilt nicht für bereits rechtsanhängigen Fälle. Die Abrechnung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (8-980) setzte 2010 und 2011 eine lückenlose ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation voraus. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 10.07.2019 (nicht rechtskräftig) Sozialgericht…