Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 16 KR 216/20
Kernpunkte:
AOP-Leistungen der Kategorie 2 sind grundsätzlich ambulant erbringbar. Das bedeutet aber – anders als bei Kat 1 – nicht, dass der Kostenträger ohne Prüfung davon ausgehen darf, dass die Leistung nicht stationär zu vergüten sei.
Die Möglichkeit, dass postoperative…