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Sozialgericht Nürnberg S 21 KR 199/19

Kernpunkte: Es ist nicht notwendig seitens des Krankenhauses täglich zu dokumentieren „Patient anwesend“. Aus dem Fehlen eines Verlaufseintrags kann nicht geschlossen werden, dass der betroffene Patient nicht anwesend war. Weder dem Gesetz, noch den Entscheidungen des Bundessozialgerichts kann entnommen werden,…