Bundessozialgericht B 1 KR 16/20 R
Kernpunkte:
Um die Fallzahl-Prognose eines Krankenhauses bzgl. Mindestmengen zu widerlegen, bedarf es einer Anhörung.
Eine passende Fallzahl-Prognose bei Mindestmengen berechtigt das Krankenhaus zur Erbringung der Leistung, sofern die Prognose nicht rechtswirksam von den Kassenverbänden widerlegt wird.
Eine Prognose der Fallzahlen…