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Bundessozialgericht B1 KR 31/23 R

Kernpunkte: Definition einer vollstationären Behandlung und Abgrenzung von ambulant und teilstationär. Es wird nicht vorausgesetzt, dass ein Instanzgericht immer ein „eigenes“ Sachverständigengutachten einholt. Wenn mehrere Gutachten vorliegen (MD-Gutachten zählt dabei mit!) entscheidet das Gericht nach Qualität der vorliegenden Gutachten, ob…