Bundessozialgericht B1 KR 31/23 R
Kernpunkte:
Definition einer vollstationären Behandlung und Abgrenzung von ambulant und teilstationär.
Es wird nicht vorausgesetzt, dass ein Instanzgericht immer ein „eigenes“ Sachverständigengutachten einholt. Wenn mehrere Gutachten vorliegen (MD-Gutachten zählt dabei mit!) entscheidet das Gericht nach Qualität der vorliegenden Gutachten, ob…