Landessozialgericht Hessen L 8 KR 158/19
Kernpunkte:
Wenn ein Patient eine immunsuppressive Behandlung hat und operiert werden muss, kann es notwendig sein die immunsuppressive Behandlung zu unterbrechen. Das ist aus der Sicht des Gerichtes eine therapeutische Maßnahme und begründet die Kodierung der Nebendiagnose D90.
Die Durchführung…