Sozialgericht Nürnberg S 7 KR 35/17
Kernpunkte:
Im Jahr 2015 galt die Beschränkung für die Kodierung der akuten Niereninsuffizienz (N17.-) auf Fälle mit „adäquatem Flüssigkeitszufuhr“ ausschließlich für die Minderung der Diurese und nicht für den KRea-Anstieg.
Im Jahr 2015 durfte ein akutes Nierenversagen Grad 1 auch…