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Behandlungsmethoden, die der MD ablehnt

Eine Methode klingt vielversprechend, die Klinik wendet sie an, der Patient ist zufrieden – und dann kommt der Medizinische Dienst und meint, dass die Krankenkasse das nicht bezahlen muss, weil der Nutzen nicht ausreichend belegt sei. Genau in solchen Fällen…

Bundessozialgericht B 1 KR 10/23 R

Kernpunkte Die Aufnahme der Liposuktion als Behandlung für das Lipödem Grad III als Untersuchungs- und Behandlungsmethode, die zulasten der KKn im Rahmen der Krankenhausbehandlung angewandt werden dürfen (Anlage I KHMe-RL), ist laut BSG nichtig (RdNr 26). Zur Begründung gibt das…