Bundessozialgericht B 1 KR 25/21 R
Kernpunkte:
Eine Behandlung aus dem Jahr 2011, die nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprach, kann nicht zu Lasten der Kasse erbracht werden.
Dass es sich dabei um eine klinische Studie handelte ändert daran nichts.
Wenn ein Patient…