Bundessozialgericht B 1 KR 13/19 R
Kernpunkte:
Wenn ein Krankenhaus beim Reha-Träger einen Reha-Antrag für einen Patienten stellt und sich die Verlegung verzögert, weil der Antrag nicht umgehend bearbeitet wurde, muss der Reha-Träger für die Kosten der Verzögerung aufkommen.
Langliegerzuschläge, die so entstanden sind, sind vollständig…