Bundessozialgericht B 1 KR 27/02 R
Kernpunkte:
Off Label Use ist generell verboten (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Diese Rechtsauffassung wurde durch Gesetzesänderungen 2015 und 2020 (resp. §§ 137c und 39 SGB V) geändert in eine Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt.
Bei unerforschbaren seltenen Krankheiten gilt dieses Verbot jedoch nicht,…