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Bundessozialgericht B 1 KR 6/24 R

Kernpunkte: Versicherte haben nach § 24f SGB V das Recht auf freie Wahl zwischen ambulanter und stationärer Entbindung im Krankenhaus, unabhängig von medizinischer Erforderlichkeit. RdNr 10 Eine ambulante Entbindung im Krankenhaus liegt vor, wenn die Versicherte das Krankenhaus nach der…