Bundessozialgericht B 1 KR 30/15 R
Kernpunkte
Es geht um die Vergütung für selbstbeschaffte Mistelpräparate (Iscador) zur Tumorbehandlung.
Die Versorgung Versicherter mit dem Arzneimittel Iscador zur adjuvanten Krebstherapie ist nicht vom Leistungskatalog des SGB V umfasst. Das Mittel ist mangels Verschreibungspflicht gesetzlich grundsätzlich aus dem Leistungskatalog…