Präimplantationsdiagnostik: Kasse muss nicht zahlen
Das Landessozialgericht in Stuttgart hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse keine Präimplantationsdiagnostik (PID) bezahlen muss (LSG Baden-Württemberg L 4 KR 5058/12) .
Geklagt hatte ein Ehepaar, das von einer angeborenen Stoffwechselkrankheit betroffen ist. Die Eltern haben bereits Kinder, von denen…