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Bundessozialgericht B 1 KR 1/23 R

Kernpunkte: Eine Krankenkasse ist bei Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung nicht zur Vorauszahlung verpflichtet. Stattdessen kann sie das Ergebnis der MD-Prüfung abwarten. Eine Krankenkasse ist bei Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung nicht zur Beauftragung des MD verpflichtet. Stattdessen…