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Bundessozialgericht B 1 KR 18/20 R

Kernpunkte: Die Durchführung einer TAVI erfordert das Vorhandensein einer kardiochirurgische Abteilung. Das galt auch schon vor Inkrafttreten der Qualitätsrichtlinie des GBA. Die Übergangsregelung des GBA, die im Jahr 2013 erbrachte TAVIs auch ohne Vorhalten einer Kardiochirurgie ausdrücklich erlaubte, trat erst…