Sozialgericht Nordrhein-Westfalen S 31 KR 853/14
Kernpunkte:
Noch im Jahr 2010 wurde für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung 8-980 eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation gefordert. Eine Ausnahme für Reanimationen wurde erstmalig 2018 formuliert.
In der „alten“ Fassung des OPS widerspricht die (mögliche) Abwesenheit wegen einer Reanimation…