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Bundessozialgericht B 1 KR 8/23 R

Kernpunkte: Strafzahlungen (“Aufschläge” laut § 275c Abs. 3 SGB V) für Rechnungsprüfungen, bei denen der Rechnungsbetrag vom MD gemindert wurde, fallen ab dem Jahr 2022 an. Dabei werden Rechnungsprüfungen gemeint, die ab dem 01.01.2022 eingeleitet wurden. RdNr 27 Weder das…