Sozialgericht Schwerin S 8 KR 92/22
Kernpunkte:
Streitbefangen ist die Kodierung einer Revision mit dem OPS-Kode 5-394.2 Revision eines vaskulären Implantates. Ein femoropoplitealen Bypass war verschlossen und es wurde ein neuer (wohl extraanatomischer) Bypass angelegt. Dazu wurde der bestehende – verschlossene – Bypass lediglich verlagert, nicht…