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Sozialgericht Aachen S 14 KR 94/18

Sozialgericht Aachen Urteil vom 04.09.2018 (nicht rechtskräftig) Sozialgericht Aachen: S 14 KR 94/18 Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 300 EUR nebst Zinsen i.H.v. 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Die Widerklage wird abgewiesen. Die…