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Landessozialgericht Baden-Württemberg L 11 KR 55/16

Kernpunkte: Eine stationäre multimodale Schmerbehandlung darf nur durchgeführt werden, wenn die ambulante Behandlungsmöglichkeiten alle ausgeschöpft wurden. Zu den ambulanten Behandlungsmöglichkeiten gehören die ambulante multimodale Schmerztherapie, Behandlung durch einen Schmerztherapeuten und Behandlung durch einen Psychologen / Psychiater   Landessozialgericht Baden-Württemberg 28.03.2017…