Sozialgericht Karlsruhe S 9 KR 1621/17
Kernpunkte:
Ein Seelsorger leistet dem Patienten spirituellen Beistand und kann daher ein Teil eine palliativmedizinischen Behandlungsteams sein.
Patientengespräche eines Seelsorgers können bei der Kodierung der 8-982.1 (Palliativmedizinische Komplexbehandlung) berücksichtigt werden.
Siehe auch:
Stellungnahme der Fachgesellschaft zu diesem Urteil
Anders lautende…