Bundessozialgericht und richterliche Selbstbeschränkung
Seit Jahren leiden die Leistungserbringer unter der immer wieder “überraschenden” Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), insbesondere des ersten Senats. Der “Präsidentensenat” unter der Leitung von Peter Masuch neigt dazu, Gesetzestexten eine völlig neue und unvermutete Bedeutung zu geben.
Das zum Ärger…