Alle Beiträge mit den Schlagwort »Spezifisch«:

Bundessozialgericht B 1 KR 16/19 R

Kernpunkte: Eine Komplikation wird vorrangig mit einem !Organkode“ aus der ICD verschlüsselt und nicht mit einem „Komplikationskode“ (z. B. T80 ff). Wenn eine spezifische Kodierung einer Komplikation möglich ist, dann stellt die zusätzliche Kodierung eines T-Kodes zur Bezeichnung als Komplikation…

Bundessozialgericht B 1 KR 26/18 R

  Kernpunkte: Eine Blasenentzündung durch einen suprapubischen Katheter wird mit N30.0 und nicht mit T83.5 kodiert. N30.0 beschreibt die Situation spezifischer als T83.5       Bundessozialgericht Im Namen des Volkes Urteil in dem Rechtsstreit     BSG Az.: B…