Landessozialgericht Baden-Württemberg L 4 KR 985/19
Kernpunkte:
Wenn die Kasse eine Rechnungsprüfung durch den MD veranlasst und diese nicht zu einer Rechnungsminderung führt, wird die Aufwandspauschale (§ 275c Abs. 1 SGB V) fällig. Das gilt auch, wenn zum Zeitpunkt der Prüfungseinleitung noch keine (fällige) Rechnung vorgelegen…