Alle Beiträge mit den Schlagwort »Superinfektion«:

Landessozialgericht Sachsen L 9 KR 264/19

Kernpunkte: Eine Keimbesiedlung eines Dekubitalulkus Grad II ist nicht als Infektion zu betrachten, wenn keine Entzündungszeichen vorliegen. Daher dürfe kein Zusatzkode B95.6! verschlüsselt werden. „Obligat zu kodieren“ bedeute, dass eine Maßnahme gem. DKR D003 ausnahmsweise nicht erforderlich sei. Verkündet am:…

Thüringer Landessozialgericht L 6 KR 532/12

Kernpunkte: Pseudomonas aeruginosa als Superinfektion eines Ulcus cruris ist nicht die Ursache der Erkrankung, sondern eine Folge der Ulcus-Entstehung. Daher ist B96.5! nicht kodierfähig. Das gilt, obwohl der Pseudomonas die Ulcusheilung verzögert.   Thüringer Landessozialgericht Urteil vom 16.12.2014 (rechtskräftig) Sozialgericht…